Die Behandlungskosten richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bei langwierigen Konsultationen oder Behandlungen erstelle ich einen individuellen Kostenplan.
Abhängig vom Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen einen Teil bis alles der Behandlungskosten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen selten Heilpraktikerkosten.